Die offiziellen Verhandlungen zwischen europäischem Parlament und europäischem Rat über den AIFM-Richtlinienentwurf können beginnen
19.05.2010
Die durch Verzögerungstaktiken geprägten europäischen Bestrebungen einer verschärften Regulierung von Finanzmarktprodukten gehen weiter. Nachdem die Abstimmung im europäischen Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) mehrfach verschoben wurde, hat dieser nunmehr in seiner Sitzung am 17. Mai 2010 seinen Entwurf einer AIFM-Richtlinie verabschiedet. Bereits einen Tag später beschlossen auch die EU-Finanzminister auf Grundlage des spanischen Kompromissvorschlags vom 10. März 2010 die offiziellen Verhandlungen mit dem europäischen Parlament zu beginnen. Ziel ist eine Verabschiedung der Richtlinie noch im Juli diesen Jahres.
Die Umsetzung in nationales Recht dürfte dann innerhalb von maximal zwei Jahren erfolgen. Bei der Geschwindigkeit, mit der derzeit andere Regulierungsvorhaben in Europa vorangetrieben werden, könnte die Umsetzung der AIFM-Richtlinie in deutsches Recht aber auch bereits Mitte bis Ende des nächsten Jahres abgeschlossen sein. Die von dem ECON und dem europäischen Rat veröffentlichten Pressemitteilungen stehen Ihnen auf unserer AIFM-Website unter Downloads zur Verfügung.
Einen neuen Weg schlägt der ECON in dem verabschiedeten Entwurf bei den Regelungen zu Alternativen Investmentfondsmanager (AIFM) mit Sitz in einem Drittland ein. Die bisher in dem Richtlinienentwurf vorgesehenen Vorschriften sind in der Vergangenheit stark kritisiert worden. So hat sich erst kürzlich US-Finanzminister Tim Geithner an die EU gewandt und vor einer Diskriminierung von Fondsmanager mit Sitz in einem Drittland gewarnt.
Nach heutiger Auffassung der ECON sollen AIFM mit Sitz in einem Drittland der Zugang auf den europäischen Markt gewährt werden, wenn sie sich freiwillig der AIFM-Richtlinie unterwerfen und die dortigen Anforderungen erfüllen. Beaufsichtigt werden sollen die AIFM durch die jeweilige Finanzaufsicht des Drittlands. Voraussetzung ist, dass das Drittland über Regelungen zur Vermeidung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verfügt und mit der EU ein Abkommen zum Informationsaustausch in steuer- und aufsichtsrechtlichen Angelegenheiten besteht. Ist es nach den Vorstellungen der ECON ausreichend, wenn der jeweilige AIFM sich in einem Mitgliedstaat der EU registriert, fordern die EU-Finanzminister eine Registrierung in jedem einzelnen Mitgliedstaat und erschweren somit diesen AIFM den Zugang auf den europäischen Markt.
Desweiteren nimmt der ECON Abstand von dem one-size-fits-all Ansatz bei den Ausnahmeregelungen. Er lehnt ab, dass AIFM, die AIF mit einem Vermögen von weniger als 100 Mio. EUR verwalten bzw. von weniger als 500 Mio. EUR, wenn keiner der AIF hebelfinanziert ist, von der Anwendung der Vorschriften der Richtlinien ausgenommen werden und nur noch einer Registrierungspflicht unterliegen. Stattdessen soll bei den Erleichterungsvorschriften auf die Art des verwalteten Fonds abgestellt werden. So sollen bspw. Private Equity Fonds und nicht-systemrelevante Fonds die Möglichkeit haben, die vollständige Anwendung der sich aus der AIFM-Richtlinie ergebenen Verpflichtungen zu vermeiden. Dabei soll die Entscheidung darüber, welche Fonds nicht systemrelevant sind und somit von der Regulierung teilweise ausgenommen werden können, vom nationalen Gesetzgeber getroffen werden. Der nationale Gesetzgeber bekommt bei der Umsetzung der Richtlinie also größere Entscheidungsspielräume und kann somit stärker auf die nationalen Besonderheiten der Fonds eingehen. Der VGF bewertet diese Teilausnahmen in seiner Pressemitteilung grundsätzlich positiv. Der europäische Rat schließt sich dieser Auffassung bisher nicht an.
Darüber hinaus sieht der ECON weitere Anpassungen bei den Vorschriften zu den Transparenzanforderungen und zur Risikominimierung vor. Vorgesehen ist auch ein Verbot für den Vertrieb von Dachfonds an Retailkunden, wenn der Dachfonds mehr als 30% seines Vermögens in Fonds investiert, die in der EU nicht vermarktet werden dürfen.
Insgesamt zielt der ECON in seinem Richtlinienentwurf auf mehr Anlegerschutz und Transparenz ab, wobei gleichzeitig die Abschottung des europäischen Marktes minimiert werden soll. Auch wenn für die Krise in Griechenland Hedgefonds nicht verantwortlich sind, so wird ihnen doch vorgeworfen durch Wetten die Krise verschärft zu haben. Unseres Erachtens wird daher eine Verabschiedung der AIFM-Richtlinie noch in diesem Jahr immer wahrscheinlicher.

