Initialphase
In der Initialphase sind Sie als Initiator mit dem Platzieren der Fondsanteile auf dem Markt befasst, indem Sie neue Anleger für das Produkt gewinnen.
Unterlag der Vertrieb von Fondsanteilen bisher nur wenigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen, sollen zukünftig nur als AIFM zugelassene Personen zum Vertrieb von AIF-Anteilen berechtigt sein, wenn Sie zuvor ein Meldeverfahren erfolgreich durchlaufen haben. Der Vertrieb ist beschränkt auf die Platzierung von Anteile bei professionellen Anlegern. Ein Vertrieb an Kleinanleger kann durch die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene zugelassen werden.
Die Berechtigung zum Vertrieb erstreckt sich auf das gesamte Gemeinschaftsgebiet. Dieser EU-Pass gilt nicht für den auf nationaler Ebene zugelassenen Vertrieb an Kleinanleger.
Möchten Sie einen AIF mit Sitz in einem Drittland im Gemeinschaftsgebiet vertreiben, so soll das nach dem Richtlinienentwurf zwar in Ihrem Herkunftsmitgliedstaat, in dem übrigen Gemeinschaftsgebiet jedoch erst drei Jahre nach Umsetzung der Richtlinie möglich sein. Hingegen erlauben das Positionspapier der ECON und der Kompromissvorschlag den Vertrieb eines AIF mit Sitz in einem Drittland nur, wenn das auf nationaler Ebene von den Mitgliedstaaten gestattet wird und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Vor einer Investition und dem Zeichnungsversprechen eines Anlegers sieht der Richtlinienentwurf umfangreiche Informationspflichten vor, die einem Anleger gegenüber zu erfüllen sind. Die Informationspflichten beinhaltenen eine unmissverständliche Aufklärung des Anlegers über die Anlagestrategie, die Anlagearten, den Umfang des Einsatzes von Hebeleffekten, die Rüchnahmegrundsätze unter normalen und außergewöhnlichen Umständen, die Bewertungsverfahren, die Verwahrung, das Risikomanagement und die mit der Anlage verbundenen Entgelte, Gebühren und sonstige Ausgaben. Viele dieser Informationen sind auch schon heute Gegenstand des dem Anleger vor Zeichnung zur Verfügung gestellten Fondsprospekts oder Private Placement Memorandums.
Den zuständigen Behörden sind diese Informationen ebenfalls zur Verfügung zu stellen.

