Eigenkapitalanforderungen
Um eine kontinuierliche und regelmäßige Administration und Verwaltung der AIF durch den AIFM sicherzustellen, muss ein AIFM für eine Zulassung über ein Minimum an Eigenmitteln in Form von liquiden und kurzfristig zu mobilisierenden Mitteln verfügen.
Die Höhe der Eigenmittel muss einem Viertel der Gemeinkosten aus dem Vorjahr bzw. der Unternehmensplanung entsprechen, mindestens jedoch 125.000 EUR (externer AIFM) bzw. 300.000 EUR (interner AIFM) betragen. Zusätzliche Mittel sind erforderlich, wenn das von dem AIFM verwaltete Vermögen der AIFs einen Betrag von 250 Mio. EUR übersteigt. Die zusätzlichen Mittel müssen 0,02% des Betrags entsprechen, um den der Wert des AIF-Portfolios den Betrag von 250 Mio. EUR überschreitet. Die Gesamtsumme der Eigenmitteln ist begrenzt auf 10 Mio. EUR.
Die Richtlinie sieht vor, dass 50% der über das Mindestkapital von 125.000 EUR hinausgehenden Eigenmittel können durch eine von einem Kreditinstitut oder einem Versicherungsunternehmen gestellte Garantie erbracht werden.

