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RICA

Bewirtschaftungsphase

In der Bewirtschaftungsphase sind Sie als Initiator mit

befasst.

Zur Ausführung dieser Tätigkeiten, die bisher keinen aufsichtsrechtlichen Anforderungen unterlagen, sollen nach dem Richtlinienentwurf nur als AIFM zugelassene Personen berechtigt sein. Unberührt davon bleibt die Möglichkeit der Übertragung von administrativen Dienstleistungen auf Dritte.