Bewirtschaftungsphase
In der Bewirtschaftungsphase sind Sie als Initiator mit
- dem Portfoliomanagement
- dem Risikomanagement und
- der Administration, wozu bspw. die Fondsbuchhaltung, das Fondsreporting, die Fondsbewertung, die Anlegerinformation und die in einem separaten Punkt behandelte Anlegerverwaltung gehören,
befasst.
Zur Ausführung dieser Tätigkeiten, die bisher keinen aufsichtsrechtlichen Anforderungen unterlagen, sollen nach dem Richtlinienentwurf nur als AIFM zugelassene Personen berechtigt sein. Unberührt davon bleibt die Möglichkeit der Übertragung von administrativen Dienstleistungen auf Dritte.

